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ABFERTIGUNG ALT OHNE RISIKO FÜR IHREN BETRIEB

Achtung:

Die enorm hohe Liquiditätsbelastung von Abfertigungsansprüchen (Abfertigung alt) hat bereits viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Sorgen Sie deshalb mit einer Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung rechtzeitig vor.

Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung

Für vor dem 1.1.2003 eingetretene Arbeitnehmer kann deren Arbeitgeber eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung oder eine Auslagerungsversicherung abschließen.

Die „Abfertigung Neu“ kommt nur bei nach dem 31. 12. 2002 eingetretenen Mitarbeitern obligatorisch zur Anwendung. Für Eintritte vor dem 1. 1. 2003 gilt das bisherige Abfertigungsmodell weiter, sofern sich nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Übertritt in das neue System einigen. Ein einvernehmlicher Übertritt in das neue System wird allerdings beim Stammpersonal eines Betriebes nur schwer erreichbar sein, da das bisherige System für Arbeitnehmer zumeist günstiger ist.

Abfertigungsansprüche „alt“ versichern
Für den Arbeitgeber bietet sich nun die Möglichkeit, für das Stammpersonal eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung oder eine Auslagerungsversicherung abzuschließen. Im Fall des Abschlusses einer alt bewährten Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung sind der Versicherungsnehmer und Prämienzahler der Betrieb. Die versicherte Person ist der Mitarbeiter. Das Bezugsrecht für die Leistung kommt sowohl im Er- als auch im Ablebensfall dem Betrieb zu.

Steuerliche Aspekte
Aus steuerlicher Sicht ist die Prämie Betriebsausgabe. Die Versicherungsansprüche sind in der Bilanz zu aktivieren. Das Anwachsen der Ansprüche gegenüber der Versicherung wirkt ertragserhöhend.

Abfertigungs-Auslagerungsversicherung

Im Falle des Abschlusses einer Auslagerungsversicherung werden die Abfertigungsansprüche aus dem Betrieb an eine Versicherung ausgelagert. Dadurch wird die Versicherung primärer Schuldner, der Arbeitgeber sekundärer Schuldner der Abfertigung. Im Unterschied zur Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung steht bei Fälligkeit des Abfertigungsanspruches das Bezugsrecht dem Mitarbeiter bzw. den Hinterbliebenen zu. Bei Wegfall des Abfertigungsanspruches erhält der Betrieb den Auszahlungsbetrag.

Entfall der Rückstellungsbildung
Bei Abschluss der Versicherung ist eine Prämie in der Höhe der Abfertigungsrückstellung der letzten Bilanz zu zahlen, die durch den Verkauf der Wertpapiere finanziert werden kann. Danach sind Folgeprämien zu leisten. Aus steuerlicher Sicht entfallen bei Abschluss einer Auslagerungsversicherung die Rückstellungsbildung und die Wertpapierdeckung. Prämien sind bis zur Höhe der fiktiven Rückstellung als Betriebsausgaben zu behandeln.

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