Ein neues Produkt am österreichischen Markt
Wie ist die MAV – ManagerAusfallVersicherung entstanden?
Wir wurden von einer österreichweit tätigen Unternehmensberatergruppe immer wieder gefragt,
wie man denn die Manager und die leitende Positionen im Unternehmen gegen den Ausfall
versichern könne, damit das Unternehmen zumindest keinen finanziellen Schaden erleide.
Die Lösungen waren klar:
• Unfallversicherung
• Risikoversicherung
• Berufsunfähigkeitsversicherung
• bei Kleinstunternehmen
Betriebsunterbrechungsversicherung
Es blieb bei den meisten KMU´s eine große Risikolücke für den Ernstfall offen
--- Einer unserer Geschäftsführer fällt für 5 Monate aus gesundheitlichen Gründen aus.
--- Unsere wichtigste Kraft, die Bilanzbuchhalterhin wird 2 Monate krank
--- etc.
Es wurde schnell klar
Es gibt keine bestehende Lösung am Markt, mit der man die vorhandenen Probleme abdecken konnte
So entstand die Idee der MAV – ManagerAusfallVersicherung
Ein Produkt wo man mit geringem finanziellem Aufwand die Personen der ersten und zweiten Führungsebene
in Unternehmen gegen den Ausfall absichern kann. Fällt der Manager aus, so bezahlt die Versicherung die
Ersatzkraft bis zum vereinbarten Tagessatz.
Steuerbegünstigte Manager Abfertigung
Nutzen Sie die steuerliche Begünstigung der
Manager Abfertigung von nur 6%.
Gemäß §14 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 können ab dem Veranlagungsjahr 2004 auch für Vorstandsmitglieder und Gesellschafter-Geschäftsführer ab einer Beteiligung von 50% bzw. mit Sperrminorität Abfertigungsrückstellungen gebildet werden.
Voraussetzungen für die Manager Abfertigung
- einzelvertragliche (schriftliche) Abfertigungszusage (Möglichkeit der Anrechnung von Vordienszeiten)
- die steuerbegünstigte Abfertigungszusage muss in ihrer Höhe gesetzl. kollektivvertraglichen Abfertigung entsprechen.
Begünstigter Personenkreis
- Gesellschafter - Geschäftsführer mit einer Beteiligung ab 50 %
- Gesellschafter - Geschäftsführer mit Sperrminorität (weniger als 50%)
- Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
Vorteile:
- Bildung von Rückstellungen im Unternehmen, damit Gewinnminderung - seit 2005 25% KöSt
- Anrechnung von Vordienstzeiten
- Begünstigter Steuersatz von 6% gem. § 67 Abs. 3 und 6 EStG
Betriebliche Finanzierung einer Abfertigungszusage:
Bildung einer Abfertigungsrückstellung gem. § 14 Abs. 1 Z. 3 EStG
Für eine neu zugesagte Abfertigungsleistung bildet das Unternehmen eine Abfertigungsrückstellung. Ab dem Veranlagungsjahr 2004 kann die Rückstellung im vollen erforderlichen Ausmaß, das entspricht 45% bzw. 60% des aktuellen Abfertigungsanspruches, gebildet werden.
Abschluss einer Abfertigungsversicherung:
Variante 1 -Rückdeckungsversicherung:
- Lebensversicherung zur Vorsorge, bei bestehender Wertpapierdeckung ist eine Kombination möglich
- Versicherungsschutz für die versorgungspflichtigen Hinterblieben
- Laufzeit auf das Pensionsalter abgestimmt
- gleichbleibende und damit kalkulierbare Prämie
Variante 2 - Auslagerungsversicherung gem. EStR 2000, RZ 3369a
-eine für die Erfüllung der Abfertigungsansprüche zweckgebundene Lebensversicherung mit direktem Bezugsrecht für den Begünstigten
-da es sich um eine "Direktversicherung" handelt, ist sie nicht Bestandteil des Unternehmens und daher nicht aktivierungspflichtig
-die Höhe der Erstprämie ist gleich der Höhe der zu bildenden Rückstellung - durch diese Einamlprämie wird bereits ein erhelbicher Teil der Abfertigung finanziert
-alle weiteren Prämien im Ausmaß der fiktiven Rückstellung sind als betrieblicher Aufwand zu werten
-handelsrechtlicher Vorteil: das Deckungskapital und die handelsrechtliche Rückstellung werden saldiert und nur die Differenz wird als "Forderung an die Versicherung" oder "Rückstellung für Ergänzungsprämie" ausgewiesen
Versteuerung der Abfertigung:
Die Abfertigungszahlung unterliegt dem begünstigten Steuersatz von 6 %, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer in den letzten 5 Jahren vor Beendigung seiner Tätigkeit nicht wesentlich gem. § 22 Z. 2 EStG (nicht mehr als 25% Beteiligung) an der Gesellschaft beteiligt ist.
Die Vorteile zusammengefasst
- für den Gesellschafter/Geschäftsführer die rückstellungsfähige Abfertigungsvorsorge
- attraktiver steuerlicher Vorteil während der Laufzeit
- Steuervorteile bei der Auszahlung
- steuerrechtlich und handelsrechtlich verbessertes Bilanzbild durch die Auslagerungsversicherung
- Unabhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens durch eine Abfertigungsversicherung